| Beteiligungsgesellschaft | CLC US Life 2016 GmbH & Co. KG |
| Beteiligungsform | Zeichnung von Kommanditanteilen in zwei Beteiligungsvarianten (über eine Treuhandkommanditistin oder unmittelbar) |
| Angestrebtes Fondskapital | 15 Mio. Euro Kommanditkapital |
| Anlagestrategie | Erwerb von gebondeten US-Risikolebensversicherungen auf dem Zweitmarkt und Aufbau eines diversifizierten und abgesicherten Portfolios |
| Initiatorin | CERTUS Life Cycle AG |
| Policenmanagement | A.G.I. GmbH – Finance Management |
| Komplementärin | CERTUS Verwaltungsgesellschaft mbH |
| Management und Generalbevollmächtigte | CERTUS Life Cycle AG |
| Mindestzeichnung und Anlagewährung | 5.000,00 Euro (zzgl. 5 % Agio) |
| Einzahlungsmodus | 100 % des gezeichneten Kapitals zzgl. 5 % Agio 15 Tage nach Erhalt der Annahme der Beitrittserklärung |
| Voraussichtlicher Zeichnungsschluss | 31.12.2009 |
| Laufzeit | 30.06.2016 |
| Gesicherte Ausschüttungen bezogen auf die Einlagehöhe ohne Agio | 2009: 5 % * 2010 – 2015: je 7 % 2016 (gesichert): 115,40 % 2016 (Prognose): 127 ,50 %, jeweils zum 30.06. des Jahres |
| Kapitalbindung | Während der Laufzeit des Fonds |
| Ergebnisverteilung | Zunächst ausschließlich an Investoren bis zur Erreichung der genannten gesicherten Ausschüttungen. Soweit das Ergebnis die gesicherten Ausschüttungen übersteigt, erhält die CERTUS Life Cycle AG 30 % der überschreitenden Rendite. |
| Kosten | Agio fließt in den Vertrieb; anfängliche Kosten von 7,2 % des geplanten Fondsvolumens; laufende Kosten 2,3 % p. a. (Planung) |
| Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte | Die Rechtsstellung und die Wahrnehmung der Informations-, Kontroll- und Stimmrechte der Investoren hängen von der gewählten Beteiligungsvariante ab. In der Variante mittelbarer Beteiligung werden die Rechte für sie von der Treuhandkommanditistin wahrgenommen, der Investor kann die Wahrnehmung aber durch Erklärung an sich ziehen und ist auch wirtschaftlich den Direktinvestoren gleichgestellt, deren Rechtsstellung grundsätzlich die eines Kommanditisten ist. Die Beteiligung kann in beiden Fällen zum Ende jedes Geschäftsjahres veräußert werden. Die hierfür erforderlichen Zustimmungen dürfen nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Alle Rechte des Anlegers sind ausführlich im Kapitel „Rechtlicher Rahmen“ des Verkaufsprospektes dargestellt und ergeben sich insbesondere aus den dort beigefügten Verträgen. |
| Gutachten und Analysen | IDW S 4, Philipp Nerb 1- (sehr gut), TKL-Analyse 4 Sterne (gut) |